Gericht erklärt Condor-Hilfen des Bundes für nichtig

Luxemburg: Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der millionenschweren deutschen Hilfen für den Ferienflieger Condor für nichtig erklärt. Das Geld war vor fünf Jahren nach der Pleite des Mutterkonzerns Thomas Cook bewilligt worden. Billigflug-Konkurrent RyanAir klagte gegen diese staatlichen Beihilfen. Die Luxemburger Richter beschieden jetzt, dass die EU-Kommission ein förmliches Prüfverfahren hätte einleiten müssen, ob Deutschland ein angemessener Anteil am künftigen Wertgewinn von Condor zugesichert werde. Die Kommission unterließ dies jedoch und genehmigte das Vorhaben 2021. Dass das Gericht die Genehmigung nachträglich gekippt hat, heißt nicht zwangsläufig, dass das Unternehmen das Geld sofort zurückzahlen muss. Denn gegen das Urteil kann noch der EuGH angerufen werden, außerdem könnte die EU-Kommission einen neuen Beschluss fassen.

Sendung: Bayern 2 Nachrichten, 08.05.2024 14:00 Uhr

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